(1) Ab dem Jahr 2020 werden jährlich gemeinsam mit den Angaben zum Kernprogramm nach § 6 bei Personen, die im Auswahlbezirk ihren Hauptwohnsitz haben, mit einem Auswahlsatz von höchstens 12 Prozent der nach § 6 zu Befragenden die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
-
Haushaltsveränderungen und Lebenssituation:
- a)
-
bei der Erstbefragung: Kalendermonat und Kalenderjahr der Haushaltsveränderungen im laufenden Kalenderjahr sowie im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- b)
-
bei Folgebefragungen: Kalendermonat und Kalenderjahr der Haushaltsveränderungen seit der letzten Berichtswoche,
- c)
-
Lebenssituation im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- d)
-
Lebenssituation bei Einzug in den Haushalt,
- e)
-
derzeitige Anwesenheit der Haushaltsmitglieder,
- 2.
-
Arbeitsmarktbeteiligung und Kinderbetreuung:
- a)
-
für alle Personen:
- aa)
-
Dauer der Erwerbstätigkeit in Jahren,
- bb)
-
Alter, in dem die erste regelmäßige Erwerbstätigkeit aufgenommen wurde,
- cc)
-
Arten von Lebenssituationen sowie Anzahl der Monate im Kalenderjahr vor der Berichtswoche, in denen diese Lebenssituationen bestanden,
- dd)
-
Haupttätigkeit in den Kalendermonaten im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- ee)
-
Arbeitsplatzwechsel oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor der Berichtswoche, einschließlich der Gründe,
- b)
-
für Nichterwerbstätige: befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag in der letzten Erwerbstätigkeit,
- c)
-
für alle Haushalte: Wochenstunden der Kinderbetreuung in einer üblichen Woche,
- 3.
-
Einkommen und erhaltene Zahlungen im Kalenderjahr vor der Berichtswoche:
- a)
-
Einkommensarten:
- aa)
-
Art der öffentlichen Renten oder Pensionen untergliedert nach
- aaa)
-
eigener Rente oder Pension,
- bbb)
-
Witwenrente oder Witwerrente oder Witwenpension oder Witwerpension,
- ccc)
-
Waisenrente oder Waisenpension,
- bb)
-
Art der sonstigen öffentlichen und privaten Einkommen sowie Dauer des Bezugs,
- b)
-
Krankenversicherungsschutz:
- aa)
-
Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung,
- bb)
-
Zugehörigkeit zur privaten Krankenversicherung,
- cc)
-
Art des Krankenversicherungsverhältnisses,
- dd)
-
sonstiger Anspruch auf Krankenversorgung,
- ee)
-
Dauer der Versicherungs- und Anspruchsverhältnisse im Kalenderjahr vor der Berichtswoche,
- c)
-
Höhe des Einkommens aus Erwerbstätigkeit und Vermögen:
- aa)
-
Höhe des Einkommens aus unselbständiger Tätigkeit,
- bb)
-
Höhe des Gewinns oder Verlusts aus selbständiger Tätigkeit,
- cc)
-
Höhe des Einkommens aus Wert- oder Sparanlagen,
- dd)
-
Höhe des Einkommens aus Vermietung oder Verpachtung,
- d)
-
Höhe der Renten und Pensionen:
- aa)
-
Höhe der gesetzlichen Alters-, Pensions- und Hinterbliebenenleistungen,
- bb)
-
Höhe der Werks- oder Betriebsrenten sowie der Leistungen der Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes,
- cc)
-
Höhe der gesetzlichen Leistungen bei Erwerbsminderung, Berufs- oder Dienstunfähigkeit,
- e)
-
Höhe der erhaltenen öffentlichen Zahlungen und Unterhaltszahlungen:
- aa)
-
Höhe der gesetzlichen Leistungen bei Arbeitslosigkeit und der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- bb)
-
Höhe der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt,
- cc)
-
Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- dd)
-
Höhe des Elterngeldes,
- ee)
-
Höhe des Wohngeldes,
- ff)
-
Höhe der Ausbildungsförderung,
- gg)
-
Höhe der erhaltenen Unterhaltszahlungen oder sonstiger regelmäßiger Zahlungen von Personen, die im Kalenderjahr vor der Berichtswoche nicht im Haushalt lebten,
- 4.
-
geleistete Zahlungen im Kalenderjahr vor der Berichtswoche:
- a)
-
geleistete Beiträge für die private Vorsorge,
- b)
-
geleistete Zahlungen für Grundbesitzabgaben,
- c)
-
geleistete Unterhaltszahlungen oder sonstige regelmäßige Zahlungen an Personen, die im Kalenderjahr vor der Berichtswoche nicht im Haushalt lebten sowie Dauer der Zahlungen,
- 5.
-
materielle Deprivation:
- a)
-
Besitz eines Autos,
- b)
-
finanzielle Kapazität, sich jährlich eine einwöchige Ferienreise zu leisten,
- c)
-
finanzielle Kapazität, sich jeden zweiten Tag eine hochwertige Mahlzeit zu leisten,
- d)
-
finanzielle Kapazität, unerwartet anfallende Ausgaben zu bestreiten,
- e)
-
finanzielle Kapazität, die Wohnung angemessen zu heizen,
- f)
-
Ersetzen abgewohnter Möbel,
- g)
-
Ersetzen einiger abgetragener Kleidungsstücke durch neue,
- h)
-
Besitz von zwei Paar passenden Schuhen,
- i)
-
mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Freundinnen oder Familienmitgliedern zum Essen oder Trinken treffen,
- j)
-
regelmäßig einer Freizeitbeschäftigung nachgehen,
- k)
-
wöchentlich einen kleinen Betrag für sich selbst zur Verfügung haben,
- l)
-
Internetzugang für private Nutzung in der Wohnung,
- m)
-
Besitz eines Computers im Haushalt,
- n)
-
rechtzeitiges Bezahlen von Mieten, Hypotheken, Versorgungsrechnungen oder Konsumentenkrediten in den letzten zwölf Monaten vor der Berichtswoche,
- 6.
-
Wohnsituation:
- a)
-
Wohnungstyp,
- b)
-
Besitzverhältnis,
- c)
-
bis zu zwei Personen im Haushalt, die Eigentümer oder Eigentümerin oder Mieter oder Mieterin sind,
- d)
-
Baualtersgruppe des Gebäudes,
- e)
-
Fläche der gesamten Wohnung,
- f)
-
Anzahl der Zimmer,
- g)
-
Höhe der monatlichen Wohnkosten,
- h)
-
Höhe der monatlichen Miete,
- i)
-
Höhe der anteiligen Betriebs- und Nebenkosten,
- j)
-
Kalenderjahr des Einzugs des Haushalts,
- 7.
-
für Personen in Ausbildung: angestrebter Bildungsabschluss,
- 8.
-
Hilfe durch andere.
(2) Zusätzlich werden gemeinsam mit den Angaben zu Absatz 1 die Angaben zu den Merkmalen nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 sowie nach den auf dieser Verordnung basierenden Rechtsakten in der jeweils geltenden Fassung erhoben, soweit diese Angaben nicht bereits nach Absatz 1 oder nach § 6 erhoben werden.
(3) Über den in Absatz 1 genannten Auswahlsatz hinaus sind die folgenden Personen und Haushalte Erhebungseinheiten für die Erhebung der Angaben zu den §§ 6 und 8 entsprechend den Regelungen zur Weiterbefragung nach der Verordnung (EG) Nr. 1982/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf die Regeln für die Stichprobenauswahl und die Weiterbefragung (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 29) in der jeweils geltenden Fassung:
- 1.
-
Personen oder Haushalte, die bei der Erstbefragung in einem Auswahlbezirk für die Erhebung der Angaben zu § 8 ausgewählt sind und aus dem Auswahlbezirk ziehen, nachdem die Erstbefragung stattgefunden hat, sowie
- 2.
-
die neuen Haushaltsmitglieder der in Nummer 1 genannten Personen und Haushalte.