(1) Im Prüfungsbereich Stahlumformprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 
        
            - 1.
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                Vormaterialien und Stahlumformverfahren zu unterscheiden, 
- 2.
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                Fehlerarten zu unterscheiden, Fehlerursachen zu benennen und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung zu erläutern, 
- 3.
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                Anlagen für Stahlumformprozesse zu beschreiben, 
- 4.
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                Oberflächenbehandlungsprozesse zu unterscheiden, 
- 5.
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                Anlagen zur Temperaturführung zu unterscheiden, 
- 6.
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                Adjustageabläufe zu erklären, 
- 7.
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                verfahrenstechnologische Berechnungen durchzuführen und 
- 8.
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                Werkstoff- und Gütenormen zu erläutern. 
(2) Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.