Ausfertigungsdatum: 24.03.2009
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Warenwirtschaft und Rechnungs-
wesen | mit 10 Prozent, |
Musikkundlicher Beratungs-
hintergrund | mit 30 Prozent, |
Geschäftsprozesse im
Musikhandel | mit 20 Prozent, |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent, |
Kundenberatung | mit 30 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Geschäftsprozesse im Musikhandel“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn