(1) Teil 2 der Abschlussprüfung soll am Ende der Berufsausbildung stattfinden.
(2) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich
- 1.
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auf die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
-
auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
(3) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- 1.
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Geschäftsprozesse im Musikhandel,
- 2.
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Wirtschafts- und Sozialkunde,
- 3.
-
Kundenberatung.
(4) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Musikhandel bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
-
Zusammenhänge der Prozesskette vom Einkauf bis zum Verkauf darstellen,
- b)
-
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle einsetzen sowie
- c)
-
Geschäftsprozesse bearbeiten
kann;
- 2.
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für den Nachweis nach Nummer 1 ist aus folgenden Gebieten mindestens eines auszuwählen:
- a)
-
Verkauf,
- b)
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Marketing,
- c)
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Warenbeschaffung sowie
- d)
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Serviceleistungen;
- 3.
-
der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 4.
-
die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
(5) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
-
Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;
- 2.
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der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- 3.
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die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
(6) Für den Prüfungsbereich Kundenberatung bestehen folgende Vorgaben:
- 1.
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Der Prüfling soll nachweisen, dass er
- a)
-
kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln,
- b)
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fachbezogene Waren erklären sowie bedarfsorientiert beschaffen, anbieten und verkaufen sowie
- c)
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kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und Marktbedeutung der fachbezogenen Waren im Kundengespräch berücksichtigen
kann;
- 2.
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der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen;
- 3.
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der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für die Kundenberatung ist; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit zugrunde zu legen;
- 4.
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die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 30 Minuten, die Vorbereitungszeit für den Prüfling höchstens 15 Minuten.