Der Ausweis für Schwangere und Wöchnerinnen berechtigt zur Inanspruchnahme der folgenden, im Ausweis verzeichneten Vergünstigungen:
- a)
-
Benutzung der Abteile für Mutter und Kind und der Schwerbeschädigtenabteile in den Verkehrsmitteln der Reichsbahn sowie von reservierten Plätzen in anderen öffentlichen Verkehrsmitteln,
- b)
-
bevorzugte Abfertigung in allen öffentlichen Dienststellen,
- c)
-
bevorzugte Abfertigung beim Einkauf von Lebensmitteln und Bedarfsartikeln,
- d)
-
bevorzugte Gewährung ärztlicher Hilfe.