(MünzG)
Münzgesetz

Ausfertigungsdatum: 16.12.1999


§ 1 MünzG Ausprägung von deutschen Euro-Münzen

Der Bund prägt Münzen (deutsche Euro-Münzen) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. EG Nr. L 139 S. 6) in der jeweils geltenden Fassung aus.