Im Müller-Handwerk sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu berücksichtigen:
        
            - 1.
- 
                Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen, 
- 2.
- 
                Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitäts- und Hygienemanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Umweltschutzes sowie von Informations- und Kommunikationssystemen, 
- 3.
- 
                Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren und überwachen, 
- 4.
- 
                Aufträge ausführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Herstellungsverfahren, Konzepten zur Gefahrenanalyse bei Lebens- und Futtermitteln, berufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material, Maschinen und Geräten sowie von Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubildenden, 
- 5.
- 
                Verkaufskonzepte unter Berücksichtigung eines kundenorientierten Serviceangebots entwickeln und umsetzen sowie Produktinformationen erstellen, 
- 6.
- 
                Konzepte für Betriebsstätten, insbesondere für Betriebs- und Lagerausstattung sowie für logistische Prozesse, entwickeln und umsetzen, 
- 7.
- 
                Konzepte für betriebliches Energiemanagement entwickeln, umsetzen und überwachen, 
- 8.
- 
                technische Arbeitspläne, Prozessdiagramme und Zeichnungen, auch unter Einsatz von rechnergestützten Systemen, anfertigen, die Umsetzung der Prozessschritte kontrollieren und Herstellungsvorgänge lenken, 
- 9.
- 
                die Instandhaltung von Maschinen- und Kraftanlagen koordinieren und kontrollieren, 
- 10.
- 
                Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel und Störungen analysieren und beseitigen, Ergebnisse bewerten und dokumentieren, 
- 11.
- 
                die Annahme und Lagerung von Roh- und Hilfsstoffen sowie von Zwischen- und Endprodukten planen; Maßnahmen und Methoden zu deren Gesunderhaltung anwenden, 
- 12.
- 
                die Untersuchung der Eigenschaften von Rohstoffen, Zwischen- und Endprodukten einleiten und Ergebnisse bewerten, 
- 13.
- 
                Vorbereitungsarbeiten an Rohstoffen für ihre Be- und Verarbeitung planen und kontrollieren, 
- 14.
- 
                Produktionsprozesse für die Herstellung von Mahl- und Schälerzeugnissen, Futtermitteln sowie von Produkten, die nicht für die menschliche oder tierische Ernährung bestimmt sind, planen, organisieren und kontrollieren; Herstellungsverfahren anwenden, 
- 15.
- 
                die Verpackung, Lagerung und Verladung der Erzeugnisse, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität, Typen- und Normrichtigkeit, planen und koordinieren, 
- 16.
- 
                Untersuchungsergebnisse und technische Betriebsdaten zur Optimierung der Herstellungsprozesse auswerten und beurteilen, 
- 17.
- 
                eine Nachkalkulation durchführen.