(MsbLärmSchV)
Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung

Ausfertigungsdatum: 23.09.1997


§ 3 MsbLärmSchV Berechnung des Beurteilungspegels

Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.