Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
Verordnung über die Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken bei Medizinprodukten

Ausfertigungsdatum: 24.06.2002


§ 1 MPSV Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Abwehr von Risiken im Verkehr oder in Betrieb befindlicher Medizinprodukte.