Medizinproduktegesetz (MPG)
Gesetz über Medizinprodukte

Ausfertigungsdatum: 02.08.1994


§ 35 MPG Gebühren und Auslagen

Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sind Gebühren und Auslagen nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 37 Absatz 9 zu erheben.