Medizinproduktegesetz (MPG)
Gesetz über Medizinprodukte


Ausfertigungsdatum: 02.08.1994

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 7.8.2002 I 3146;

Erster Abschnitt Zweck, Anwendungsbereich des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Anforderungen an Medizinprodukte und deren Betrieb
Dritter Abschnitt Benannte Stellen und Bescheinigungen
Vierter Abschnitt Klinische Bewertung, Leistungsbewertung, klinische Prüfung, Leistungsbewertungsprüfung
Fünfter Abschnitt Überwachung und Schutz vor Risiken
Sechster Abschnitt Zuständige Behörden, Rechtsverordnungen, sonstige Bestimmungen
Siebter Abschnitt Sondervorschriften für den Bereich der Bundeswehr
Achter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Neunter Abschnitt Übergangsbestimmungen