Marktorganisationsgesetz (MOG)
Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Ausfertigungsdatum: 31.08.1972


Anlage MOG (zu § 34a Absatz 1 und § 34f Absatz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3764)



Betriebsdaten


I.
Allgemeine Angaben im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Marktorganisationsgesetz
1.
Name und Vorname oder Firma,
2.
Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,
3.
Kurzbezeichnung des Betriebsgegenstands,
4.
Länderkennzeichen, Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer,
5.
Länderkennzeichen, Postleitzahl und Ort jeweils des Postfachs sowie das Postfach,
6.
Telefonnummer, Faxnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Homepage,
7.
falls abweichend von Nummer 1 bis 5: Unternehmensleitung, Vertreter und Empfänger jeweils mit Name, Straße oder Postfach, Postleitzahl, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon-, Fax-, Mobilfunknummer,
8.
Handelsregisternummer,
9.
zuständiges Amtsgericht,
10.
Stand Handelsregisterauszug,
11.
Nebenadressen, Standorte,
12.
Zahlbeträge und Angaben zur Bewilligung der Maßnahme.
II.
Maßnahmespezifische Daten
1.
Name, Anschrift und Registriernummer der Betriebsteile nach der Viehverkehrsverordnung,
2.
Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,
3.
Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,
4.
Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,
5.
Betriebsnummer nach der InVeKoS-Verordnung,
6.
Nachweise über vorgeschaltete Verwaltungsverfahren,
7.
landwirtschaftlich genutzte Fläche und Art ihrer Nutzung,
8.
von der Maßnahme betroffene Marktordnungswaren und deren Menge,
9.
Produktionsdatum und Produktionsort der Marktordnungsware,
10.
Adresse und Zulassungsnummer des Lagerortes,
11.
Anzeige/Notifizierung der Durchführung oder der Absicht eines Maßnahme relevanten Handelns,
12.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (= Verbrauchssteuernummer),
13.
Steuernummer, zuständiges Finanzamt,
14.
Zoll- bzw. EORI-Nummer,
15.
Tag der Insolvenzeröffnung, Art des Insolvenzverfahrens,
16.
Sicherheiten,
17.
Maßnahme bezogene Bankverbindungen.
III.
Angaben im Zusammenhang mit der Kontrolle
1.
Name, Anschrift und Betriebsnummer des Adressaten der Maßnahme,
2.
Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Kontrollen sowie den bei den Kontrollen auskunftserteilenden Personen,
3.
Angaben zum Zeitpunkt der Ankündigung der Kontrollen,
4.
Angaben zu den eingesehenen Dokumenten,
5.
Art und Umfang der durchgeführten Kontrollen,
6.
Feststellungen der Kontrollen, insbesondere Angaben zur Anzahl, zum Gewicht und zum Zustand der von der Maßnahme betroffenen Marktordnungswaren und zur Größe der vermessenen Flächen,
7.
Bewertung der Feststellungen,
8.
Angaben zur Notwendigkeit zusätzlicher Kontrollen des Adressaten der Maßnahme,
9.
Sanktionierung.