(ModGAufhG)
Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 21.07.2004


§ 2 ModGAufhG

Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.