(ModGAufhG)
Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 21.07.2004

§ 1

-


§ 2

Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.