(ModGAufhG) Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes
Ausfertigungsdatum: 21.07.2004
§ 1
-
§ 2
Für Direktzahlungen, die für die Kalenderjahre 2003 und 2004 gewährt worden sind oder gewährt werden, ist das in § 1 genannte Gesetz weiter anzuwenden.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen