Mineralölausgleichs-Verordnung (MinÖlAV)
Verordnung über einen Mineralölausgleich in einer Versorgungskrise

Ausfertigungsdatum: 13.12.1985


§ 10 MinÖlAV Beratung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird bei seiner Tätigkeit nach den §§ 6 bis 9 und bei Auswertungen von Daten von der Koordinierungsgruppe Versorgung beraten.