Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV)
Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser

Ausfertigungsdatum: 01.08.1984


Anlage 5 Min/TafelWV (zu § 6a Abs. 2)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1034)



Leistungsmerkmale
für die Analyse der Bestandteile gemäß Anlage 4Die Analyseverfahren zur Messung der Konzentrationen der in Anlage 4 genannten Bestandteile müssen mindestens dem Parameterwert entsprechende Konzentrationen mit spezifischer Exaktheit, Präzision und Nachweisgrenze messen können. Ungeachtet der Sensitivität des verwendeten Analyseverfahrens wird das Ergebnis mit mindestens genauso vielen Dezimalstellen angegeben wie bei dem in Anlage 4 vorgesehenen Höchstgehalt.
Lfd. Nr.BestandteileRichtigkeit in % des Parameterwerts 1)Präzision des Parameterwerts 2)Nachweisgrenzen in % des Parameterwerts 3)Anmerkungen
1Antimon252525 
2Arsen101010 
3Barium252525 
4Blei101010 
5Bor    
6Chrom101010 
7Fluorid101010 
8Kadmium101010 
9Kupfer101010 
10Mangan101010 
11Nickel101010 
12Nitrat101010 
13Nitrit101010 
14Quecksilber201020 
15Selen101010 
16Zyanid1010104)

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1)
Richtigkeit ist die systematische Messabweichung, die sich als Differenz zwischen dem Mittelwert aus einer großen Anzahl von wiederholten Messungen und dem wahren Wert ergibt.
2)
Präzision ist die zufällige Messabweichung, die in der Regel als die Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe und zwischen Messwertreihen) der Streuung von Ergebnissen um den Mittelwert ausgedrückt wird. Eine annehmbare Präzision entspricht der zweifachen relativen Standardabweichung.
3)
Nachweisgrenze ist
-
entweder die dreifache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer natürlichen Probe mit einer niedrigen Konzentration des Parameters oder
-
die fünffache relative Standardabweichung (innerhalb einer Messwertreihe) einer Blindprobe.
4)
Mit dem Verfahren soll der Gesamtzyanidgehalt in allen Formen bestimmt werden können.