Diese Verordnung dient der Durchführung 
        
            - 1.
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                der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 der Kommission vom 8. September 2016 zur Gewährung einer Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 4) und 
- 2.
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                der zur Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 ergangenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission 
        in ihrer jeweils geltenden Fassung.