Diese Verordnung dient der Durchführung
- 1.
-
der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 der Kommission vom 8. September 2016 zur Gewährung einer Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung (ABl. L 242 vom 9.9.2016, S. 4) und
- 2.
-
der zur Durchführung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1612 ergangenen Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission
in ihrer jeweils geltenden Fassung.