Milch-Sachkunde-Verordnung (MilchSachkV)
Verordnung über die Sachkunde zum Betrieb eines Unternehmens der Be- oder Verarbeitung von Milch und eines Milchhandelsunternehmens

Ausfertigungsdatum: 22.12.1972


§ 8 MilchSachkV

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft. Diese Verordnung tritt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet am 1. Januar 1992 in Kraft.