Milch-Sachkunde-Verordnung (MilchSachkV)
Verordnung über die Sachkunde zum Betrieb eines Unternehmens der Be- oder Verarbeitung von Milch und eines Milchhandelsunternehmens

Ausfertigungsdatum: 22.12.1972


§ 3 MilchSachkV

Wer den Nachweis der beruflichen Befähigung nach den §§ 1a oder 2 erbringt, besitzt auch die notwendige Sachkunde für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen durch ein Unternehmen der Be- oder Verarbeitung von Milch oder Milcherzeugnissen.