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(MedInfoFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste/zur Fachangestellten für Medien- und Informations*/dienste

Ausfertigungsdatum: 03.06.1998


§ 2 MedInfoFAngAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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