Ausfertigungsdatum: 03.06.1998
(1) Der Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft.
(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen