Ausfertigungsdatum: 21.08.2009
(Fundstelle: BGBl. 2009, 2918 - 2919;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
................. |
(Bezeichnung der zuständigen Stelle) |
Herr/Frau ................. | |
geboren am ................. | in ................. |
hat am ................. | die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss |
nach der Medien-Fortbildungsverordnung vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2894, 3538), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist, mit folgenden Ergebnissen bestanden:
Punkte | Note | |||
I. | Grundlegende Qualifikationen | ........... | ||
Prüfungsbereiche: | ||||
Rechtsbewusstes Handeln | ........... | |||
Betriebswirtschaftliches Handeln | ........... | |||
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung | ........... | |||
Zusammenarbeit im Betrieb | ........... | |||
(Im Fall des § 21: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 22 Absatz 6 im Hinblick auf die am .................
in ................. vor ................. abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich ................. freigestellt.“) |
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II. | Handlungsspezifische Qualifikationen | |||
Punkte | Note | |||
Situationsaufgaben | ||||
1. Situationsaufgabe „Medienproduktion“ | ........... | ........... | ||
2. Situationsaufgabe „Führung und Organisation“ | ........... | ........... | ||
3. Projektarbeit | ........... | ........... | ||
Gesamtplanung als schriftliche Hausarbeit................. | ||||
mündliche Präsentation und Fachgespräch................. | ||||
(Im Fall des § 21: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 22 Absatz 6 im Hinblick auf die am .................
in ................. vor ................. abgelegte Prüfung in der Situationsaufgabe ................. freigestellt.“) |
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III. | Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen | |||
Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin hat gemäß § 17 Absatz 2 den Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung durch die Prüfung am ................. in .................
vor ................. erbracht. |
Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Datum ................. |
Unterschrift(en) ................. |
(Siegel der zuständigen Stelle) |