Mauergrundstücksverordnung (MauerV)
Verordnung nach § 6 des Mauergrundstücksgesetzes

Ausfertigungsdatum: 02.08.2001


§ 5 MauerV Schlussabrechnung

Mit der vollständigen Verteilung der Mittel endet der Fonds. Die Auflösung des Fonds wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.