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Maßstäbegesetz (MaßstG)
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen

Ausfertigungsdatum: 09.09.2001


§ 15 MaßstG Geltungsdauer

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.

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