Maßstäbegesetz (MaßstG)
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen
Ausfertigungsdatum: 09.09.2001
Stand: Zukünftige amtliche Langüberschrift: Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (ab 1.1.2020; 2017 I 3122)
Abschnitt 1  Allgemeine
Bestimmungen
Abschnitt 2  Vertikale Umsatzsteuerverteilung (Artikel
106 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 GG)
Abschnitt 3  Horizontale Umsatzsteuerverteilung
(Artikel 107 Abs. 1 Satz 4 GG)
Abschnitt 4  Länderfinanzausgleich (Artikel 107 Abs. 2
Satz 1 und 2 GG)
Abschnitt 5  Bundesergänzungszuweisungen (Artikel 107
Abs. 2 Satz 3 GG)
Abschnitt 6  Schlussbestimmungen