Ausfertigungsdatum: 17.05.2018
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Schaftbau wie folgt zu gewichten:
Reparieren von Konfektions-
und Maßschuhen | mit 15 Prozent, |
Schuhreparatur | mit 10 Prozent, |
Herstellen von Schäften | mit 45 Prozent, |
Schuhtechnik | mit 20 Prozent sowie |
Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Schuhtechnik“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn