(Fundstelle: BGBl. I 2006, 816 - 817)
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.1
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Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
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Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,
- 2.1
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Arbeitsorganisation, Lernziele a bis c,
- 2.3
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Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel a,
- 2.4
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Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und b,
- 3.4
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.1
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Kommunikation, Lernziele a bis c,
- 3.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziel a,
- 3.3
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Kundenbeziehungen, Lernziel a,
- 4.3
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Markenführung, Lernziel a,
- 5.1
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Briefing, Lernziele a und b,
- 6.1
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Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel a,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 1.3
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Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.4
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.5
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Umweltschutz,
- 7.1
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Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziele a und b,
- 7.2
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Controlling, Lernziel a,
zu vermitteln.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.1
-
Arbeitsorganisation, Lernziele d und e,
- 2.4
-
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele c und d,
- 3.4
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
- 4.1
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Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele a und b,
- 4.2
-
Zielgruppen, Lernziele a und b,
- 4.3
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Markenführung, Lernziel b,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
-
Projektorganisation, Lernziel a,
- 2.3
-
Qualitätssichernde Maßnahmen, Lernziel b,
- 3.2
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Teamarbeit und Kooperation, Lernziel b,
- 5.1
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Briefing, Lernziele c und d,
- 5.2
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Konzeptionierung, Lernziel a,
- 5.3
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Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziel a,
- 5.5
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Rechte und Lizenzen
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.3
-
Kundenbeziehungen, Lernziel b,
- 6.1
-
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziele b und c,
- 6.2
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Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,
- 6.3
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Medieneinsatz, Lernziele a und b,
- 6.4
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Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziel a,
- 7.1
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Rechnungs- und Finanzwesen, Lernziel c,
- 7.2
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Controlling, Lernziel b,
zu vermitteln.
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(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 3.4
-
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c,
- 4.1
-
Marktbeobachtung und -analyse, Lernziele c und d,
- 4.2
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Zielgruppen, Lernziel c,
- 4.3
-
Markenführung, Lernziele c und d,
- 4.4
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Budgetplanung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 2.2
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Projektorganisation, Lernziel b,
- 3.1
-
Kommunikation, Lernziele d und e,
- 3.2
-
Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c,
- 3.3
-
Kundenbeziehungen, Lernziele c und d,
- 5.2
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Konzeptionierung, Lernziele b bis e,
- 5.3
-
Steuerung der kreativen Umsetzung, Lernziele b und c,
- 5.4
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Feinplanung des Medieneinsatzes
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern, Lernziel d,
- 6.3
-
Medieneinsatz, Lernziel c,
- 6.4
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Kontrolle und Abschluss der Maßnahme, Lernziele b bis d,
- 7.2
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Controlling, Lernziele c und d,
zu vermitteln.