Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
1 | 2 | 3 |
1 | Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1) | |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1) |
- a)
-
Branchenstruktur der Marketing- und Kommunikationswirtschaft beschreiben, anzutreffende Betriebsformen, Branchensegmente und Tätigkeitsfelder darstellen
- b)
-
Ausbildungsbetrieb in die Branchenstruktur einordnen
- c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
- d)
-
Aufbau, Struktur und Leitbild des Ausbildungsbetriebes erläutern
- e)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Verbänden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
|
1.2 | Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft
(§ 4 Nr. 1.2) |
- a)
-
Aufgabe und Bedeutung von Marketing und Kommunikation im Rahmen der Gesamtwirtschaft und der Gesellschaft darstellen
- b)
-
Funktion und Bedeutung von Marketing und Kommunikation für Unternehmen, Verbände und Institutionen beschreiben
- c)
-
Zielsetzung, Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beschreiben
- d)
-
Bereiche und Strukturen der Teilbranchen in der Marketing- und Kommunikationswirtschaft erläutern
- e)
-
Arten von Marketingkommunikation unterscheiden, Bereiche voneinander abgrenzen und deren Beziehungen zueinander darstellen
- f)
-
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Vergleich zu Mitbewerbern ermitteln
- g)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes darstellen
|
1.3 | Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
(§ 4 Nr. 1.3) |
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag darstellen und die Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
-
betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und unter Nutzung von Arbeits- und Lerntechniken zu seiner Umsetzung beitragen
- c)
-
lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung begründen; branchenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
- d)
-
Fachinformationen nutzen
- e)
-
wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrages erklären
- f)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie die für den Ausbildungsbetrieb geltenden tariflichen Regelungen beachten
|
1.4 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.4) |
- a)
-
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
1.5 | Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.5) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
2 | Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2) | |
2.1 | Arbeitsorganisation
(§ 4 Nr. 2.1) |
- a)
-
Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsbereiche des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
-
Arbeitsabläufe im eigenen Funktionsbereich und Schnittstellen zu anderen Funktionsbereichen berücksichtigen
- c)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Informations- und Kommunikationsmittel einsetzen
- d)
-
eigene Arbeit systematisch, qualitätsbewusst und unter Berücksichtigung organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Notwendigkeiten planen, durchführen und kontrollieren
- e)
-
Lern- und Arbeitstechniken einsetzen, Zusammenarbeit aktiv gestalten und Aufgaben teamorientiert bearbeiten
|
2.2 | Projektorganisation
(§ 4 Nr. 2.2) |
- a)
-
Inhaltliche, organisatorische, zeitliche, personelle und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksichtigen
- b)
-
Instrumente des Projektmanagements anwenden
|
2.3 | Qualitätssichernde Maßnahmen
(§ 4 Nr. 2.3) |
- a)
-
Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- b)
-
Service-, Kundendienst- und Gewährleistungen als Teil der Qualitätssicherung situationsgerecht anwenden
|
2.4 | Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 2.4) |
- a)
-
Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
- b)
-
interne und externe Dienste und Netze nutzen
- c)
-
Leistungsmerkmale und Kompatibilität von Hardware- und Softwarekomponenten beachten
- d)
-
Maßnahmen des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Datensicherung aufgabenorientiert anwenden
|
3 | Kommunikation und Kooperation
(§ 4 Nr. 3) | |
3.1 | Kommunikation
(§ 4 Nr. 3.1) |
- a)
-
Kommunikationsregeln berücksichtigen und zielgruppen- und mediengerecht anwenden
- b)
-
Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und bedarfsgerecht nutzen
- c)
-
situationsgerecht kommunizieren
- d)
-
Moderationstechniken anwenden
- e)
-
Arbeitsergebnisse situationsgerecht präsentieren und begründen
|
3.2 | Teamarbeit und Kooperation
(§ 4 Nr. 3.2) |
- a)
-
Rückmeldungen über Arbeitsergebnisse geben, mit Kritik konstruktiv umgehen
- b)
-
Strategien zur Konfliktlösung nutzen
- c)
-
Aufgaben im Team planen und unter Beachtung individueller Fähigkeiten verteilen und bearbeiten
|
3.3 | Kundenbeziehungen
(§ 4 Nr. 3.3) |
- a)
-
Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und erfolgreicher Zusammenarbeit berücksichtigen
- b)
-
Maßnahmen der Kundenbetreuung und -bindung umsetzen
- c)
-
Beschwerden entgegennehmen und betriebsübliche Maßnahmen umsetzen
- d)
-
kulturelle Besonderheiten bei geschäftlichen Kontakten berücksichtigen
|
3.4 | Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben
(§ 4 Nr. 3.4) |
- a)
-
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
-
im Ausbildungsbetrieb übliche fremdsprachige Informationen auswerten
- c)
-
Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache
|
4 | Marketing- und Kommunikationsstrategien
(§ 4 Nr. 4) | |
4.1 | Marktbeobachtung und -analyse
(§ 4 Nr. 4.1) |
- a)
-
Märkte beschreiben und eingrenzen
- b)
-
Informationen über Mitbewerber und Marktentwicklungen beschaffen und auswerten
- c)
-
Instrumente der Marktbeobachtung und der Marktanalyse auswählen
- d)
-
Absatzpotenziale ermitteln
|
4.2 | Zielgruppen
(§ 4 Nr. 4.2) |
- a)
-
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten nutzen
- b)
-
Konsumentenverhalten erfassen und analysieren
- c)
-
Zielgruppen analysieren, definieren und segmentieren, dabei kulturelle und gesellschaftliche Verhaltensweisen, Werte und Normen berücksichtigen
|
4.3 | Markenführung
(§ 4 Nr. 4.3) |
- a)
-
Merkmale einer Marke darstellen
- b)
-
Instrumente der Markenführung beschreiben
- c)
-
Markenwert aufzeigen
- d)
-
Markenessenz feststellen
|
4.4 | Budgetplanung
(§ 4 Nr. 4.4) |
- a)
-
Budgetplanungsarten unterscheiden
- b)
-
Eckwerte von Marketingplänen berücksichtigen
- c)
-
Budgets nach Zeit, Aktionen und Instrumenten des Marketingmix aufteilen
- d)
-
Kapazitäten planen und mit der Produkt-, Marketing- und Vertriebsplanung abgleichen
- e)
-
Kommunikationsplanung, Produktplanung und Vertrieb aufeinander abstimmen
|
5 | Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Nr. 5) | |
5.1 | Briefing
(§ 4 Nr. 5.1) |
- a)
-
Briefingbestandteile recherchieren und verifizieren
- b)
-
Briefing anhand eines Musterbriefings formulieren
- c)
-
Briefing auf Vollständigkeit überprüfen
- d)
-
Fragenkatalog für das Re-Briefing erstellen und bearbeiten
|
5.2 | Konzeptionierung
(§ 4 Nr. 5.2) |
- a)
-
an der Entwicklung von Strategien für Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen mitwirken
- b)
-
Konzepte hinsichtlich der Aufgabenstellung und Ziele bewerten
- c)
-
Kommunikationsmix und Kommunikationsmittel bestimmen
- d)
-
Produktion und Ressourcen planen
- e)
-
Projektbudget kalkulieren und vorschlagen
|
5.3 | Steuerung der kreativen Umsetzung
(§ 4 Nr. 5.3) |
- a)
-
kreative Umsetzungen mit Briefing abgleichen
- b)
-
Vorgaben für die Kreation formulieren
- c)
-
Kreativitätstechniken nutzen
|
5.4 | Feinplanung des Medieneinsatzes
(§ 4 Nr. 5.4) |
- a)
-
Mediaziele festlegen und Medienmix vorschlagen
- b)
-
Einsatzplan entwickeln
- c)
-
Optimierungsmöglichkeiten prüfen
|
5.5 | Rechte und Lizenzen
(§ 4 Nr. 5.5) |
- a)
-
berufsspezifische Rechtsquellen, Normen und Regeln erschließen und anwenden
- b)
-
rechtliche Vorschriften, insbesondere zum Wettbewerbs-, Urheber-, Verwertungs-, Marken- und Persönlichkeitsrecht anwenden
- c)
-
bei der Vertragsgestaltung sowie an der Beschaffung von Rechten und Lizenzen mitwirken
- d)
-
zur Sicherung von Rechten und zur Vermeidung von Missbrauch beitragen
|
6 | Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen
(§ 4 Nr. 6) | |
6.1 | Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern
(§ 4 Nr. 6.1) |
- a)
-
Bedingungen für Ausschreibungen und Wettbewerbspräsentationen feststellen
- b)
-
Ausschreibung formulieren
- c)
-
Konzeptionen, Angebote und Präsentationen bewerten und auswählen
- d)
-
Vereinbarung mit Dienstleistern formulieren
|
6.2 | Organisation interner und externer Herstellungsprozesse
(§ 4 Nr. 6.2) |
- a)
-
Herstellungsprozesse und Aktivitäten planen
- b)
-
Herstellungsprozesse und Aktivitäten überwachen, insbesondere hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität
- c)
-
Abnahme von Einzelleistungen durchführen
|
6.3 | Medieneinsatz
(§ 4 Nr. 6.3) |
- a)
-
Medieneinsatz steuern und überprüfen
- b)
-
Resonanz erfassen und dokumentieren
- c)
-
Medieneinsatz optimieren
|
6.4 | Kontrolle und Abschluss der Maßnahme
(§ 4 Nr. 6.4) |
- a)
-
Ergebnisse der Marketing- und Kommunikationsmaßnahme dokumentieren
- b)
-
Budgetkontrolle durchführen, bei Abweichungen Nachkalkulation vornehmen
- c)
-
Rentabilität ermitteln
- d)
-
Folgerungen für künftige Maßnahmen ableiten
|
7 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Nr. 7) | |
7.1 | Rechnungs- und Finanzwesen
(§ 4 Nr. 7.1) |
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle beschreiben
- b)
-
Organisation des Rechnungs- und Finanzwesens im Ausbildungsbetrieb darstellen
- c)
-
Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
|
7.2 | Controlling
(§ 4 Nr. 7.2) |
- a)
-
betriebliche Controllingsysteme und -instrumente anwenden
- b)
-
betriebliche Leistungskennzahlen beschaffen und anwenden
- c)
-
Ergebnisse des Rechnungswesens für das Controlling nutzen
- d)
-
Wirtschaftlichkeit der vertraglichen Vereinbarungen prüfen
|