Markengesetz (MarkenG)
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Ausfertigungsdatum: 25.10.1994


§ 31 MarkenG Angemeldete Marken

Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.