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A. Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitlicher Richtwert in Wochen im 3. Ausbildungsjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Kundenorientierung
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe e) |
- a)
-
Kundenberatung durchführen
- b)
-
Instandhaltungsvorschläge unterbreiten
- c)
-
Instandsetzungsintervalle erläutern
- d)
-
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigten
| 2*) |
2 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe f) |
- a)
-
branchenspezifische Software einsetzen
- b)
-
Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
- c)
-
Informationen zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen beschaffen, beurteilen und umsetzen
- d)
-
Fachbegriffe für technische und gestalterische Arbeitsaufgaben anwenden
| 2*) |
3 | Entwerfen und Ausführen von Gestaltungsarbeiten
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe g) |
- a)
-
Raumkonzepte und Fassadengestaltungen entwerfen
- b)
-
Flächen bekleiden, insbesondere Tapezier-, Klebe- und Spannarbeiten durchführen
- c)
-
Räume und Flächen mit Beschichtungsstoffen sowie mit Decken-, Wand- und Bodenbelägen gestalten
- d)
-
Oberflächeneffekte mit Beschichtungsstoffen, Lasuren, Applikationen, Bronzetechniken und Blattmetallauflagen herstellen
- e)
-
Formen, Abgüsse und Dekorelemente modellieren sowie montieren
- f)
-
Dekorations- und Restaurierungsarbeiten unter Beachtung der Stilepochen durchführen, insbesondere in Räumen und an Fassaden
- g)
-
Putz- und Stuckoberflächen nach Gestaltungsvorgaben herstellen
| 13 |
4 | Herstellen von Beschriftungen und Kommunikationsmitteln
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe h) |
- a)
-
Entwürfe für kommunikative und dekorative Gestaltungen anfertigen und umsetzen, insbesondere Schriften, Zeichen, bildliche Darstellungen und Ornamente
- b)
-
Werbeträger herstellen
- c)
-
Siebdruckverfahren und digitale Medien anwenden
- d)
-
Sicherheitskennzeichnungen und Straßenmarkierungsarbeiten durchführen
| 10 |
5 | Durchführen von Maßnahmen zum Holz- und Bautenschutz
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe i) |
- a)
-
vorbeugende Holz- und Bautenschutzmaßnahmen durchführen, insbesondere mit Hydrophobierungs-, Imprägnierungs- und Festigungsmitteln
- b)
-
Schäden durch holzzerstörende Pilze und Insekten an Holzkonstruktionen und -bauteilen beseitigen
- c)
-
Abdichtungsarbeiten an Bauwerken und Bauteilen durchführen
- d)
-
Spezialbeschichtungen und Versiegelungen durchführen, insbesondere Kunstharzbeläge
- e)
-
vorbeugenden Brandschutz an Holz- und Stahlbauteilen durchführen
- f)
-
Schutz- und Instandhaltungsbeschichtungen auf Metalloberflächen durchführen
- g)
-
Schutz- und Instandhaltungsbeschichtungen auf Beton- und Porenbetonoberflächen aufbringen
- h)
-
Natursteine, Sichtmauerwerk und Betonoberflächen reinigen
- i)
-
Flächen aus Faserzement unter Berücksichtigung der gesundheitsgefährdenden Eigenschaften versiegeln
- k)
-
gerissene Putzoberflächen in Stand setzen
| 12 |
6 | Durchführen von Energiesparmaßnahmen, Ausbau- und Montagearbeiten
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe k) |
- a)
-
Systemelemente und Bauteile sowie Fertigteile und -elemente, einschließlich Unterkonstruktionen, montieren
- b)
-
Bau- und Reparaturverglasungsarbeiten durchführen
- c)
-
Dämmungen und Trennschichten einbauen
- d)
-
Beschichtungs- und Montagetechniken zur Reduktion von Wärmeverlusten anwenden
- e)
-
Wärmedämm-Verbundsysteme erstellen
- f)
-
Kälte- und Feuchteschutzsysteme auswählen und einsetzen
| 11 |
7 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 6 Nr. 1 Buchstabe l) |
- a)
-
Mess- und Prüfergebnisse bewerten
- b)
-
Witterungs- und klimatische Messungen objektbezogen dokumentieren und bewerten
- c)
-
betriebliches Qualitätsmanagement anwenden
| 2*) |
|
B. Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege |
1 | Kundenorientierung
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe e) |
- a)
-
Kundenberatung durchführen
- b)
-
Instandhaltungsvorschläge unterbreiten
- c)
-
Instandsetzungsintervalle erläutern
- d)
-
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigten
| 2*) |
2 | Umgang mit Informations- und Kommunikationserstellentechniken
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe f) |
- a)
-
branchenspezifische Software einsetzen
- b)
-
Aufmaß nach Normen und Richtlinien
- c)
-
Informationen zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen des Arbeitsauftrages beschaffen, beurteilen und anwenden
- d)
-
Fachbegriffe für kunsthistorische und restauratorische Arbeitsaufgaben anwenden
- e)
-
fotografische Dokumentationen von Objekten erstellen
| 2*) |
3 | Herstellen von Werk- und Beschichtungsstoffen nach historischen Rezepturen
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe g) |
- a)
-
Pigmente, Farb- und Füllstoffe unter Berücksichtigung der Farbtonveränderung, Alterung und Metamerie auswählen
- b)
-
Reinigungs- und Lösemittelgemische sowie Reinigungs- und Lösemittelgele herstellen
- c)
-
Bindemittel vorbereiten, insbesondere Leime, Öle, Harze und Wachse
- d)
-
Beschichtungsstoffe zubereiten, insbesondere Kalk-, Kasein- und Emulsionsfarben
- e)
-
Überzugsmittel herstellen
- f)
-
Kreidegründe und Polimente herstellen
- g)
-
Putzmörtel, Stuck- und Steinersatzmassen herstellen
| 8 |
4 | Ausführen von historischen und gestalterischen Arbeitstechniken
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe h) |
- a)
-
Fresco- und Seccomalerei lasierend und deckend ausführen
- b)
-
Pinsel-, Spritz- und Spachteltechniken ausführen
- c)
-
Fassmalerei mit wässrigen und öligen Bindemitteln sowie Lackbindemitteln ausführen
- d)
-
Imitationstechniken nach Vorlage ausführen, insbesondere Maserierung, Marmorierung und Brokatmalerei
- e)
-
Illusionsmalerei nach Vorlage ausführen, insbesondere Graumalerei
- f)
-
Blattmetall-, Bronze- und Verzierungstechniken auf Poliment, Öl, Leim und Wachs ausführen
- g)
-
Gestaltungstechniken in Putz und Stuck ausführen
- h)
-
Handdrucktechniken ausführen
- i)
-
historische Schriftformen zuordnen und als Pinselschrift ausführen
| 15 |
5 | Durchführen von Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Denkmalpflege
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe i) |
- a)
-
Ausstattungsgegenstände objektgerecht demontieren, einlagern, sichern und montieren
- b)
-
Verankerungsmöglichkeiten von Gerüsten und Arbeitsbühnen prüfen und beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Bewahrung erhaltenswerter Substanz
- c)
-
Befunduntersuchungen, -protokolle und -berichte entsprechend den Richtlinien der Denkmalschutzbehörden erstellen
- d)
-
mechanische, chemische und physikalische Reinigungsverfahren im Hinblick auf die Bewahrung erhaltenswerter Substanz auswählen und anwenden
- e)
-
Fassungen und Fassungsträger sichern, festigen und konservieren
- f)
-
Maßnahmen zur Instandsetzung von Untergründen unter Berücksichtigung historischer Anforderungen durchführen
- g)
-
Schadstellen gemäß den Anforderungen der Denkmalpflege beurteilen und ausbessern; Ausbesserungen begrenzen und angleichen
- h)
-
Abnahme von Fassungen und Übermalungen nach Vorgabe durchführen
- i)
-
Arbeitsproben und Konzepte für Arbeitsabläufe erstellen, unter Berücksichtigung von Voruntersuchungen, Messdaten und Materialeigenschaften
| 14 |
6 | Ausführen von Reproduktionen und Rekonstruktionen Berücksichtigung von Untergründen, nach historischen Vorlagen
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe k) |
- a)
-
historische Räume und Objekte erfassen und darstellen
- b)
-
historische Arbeitstechniken unter Materialien und Werkzeugen analysieren, zeitlich einordnen und rekonstruieren
- c)
-
Beschichtungsaufbau und Materialien von historischen Fassungen bestimmen und rekonstruieren
- d)
-
Ornamente aus Form und Elementen europäischer Stilepochen entwickeln und konstruieren
- e)
-
Abformungen und Abgüsse herstellen
| 9 |
7 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 6 Nr. 2 Buchstabe l) |
- a)
-
Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
- b)
-
Witterungs- und klimatische Messungen objektbezogen dokumentieren und bewerten
- c)
-
betriebliches Qualitätsmanagement anwenden
- d)
-
Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Sicherungs- und Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwachen
| 2*) |
|
C. Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz |
1 | Kundenorientierung
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe e) |
- a)
-
Instandsetzungsintervalle erläutern
- b)
-
Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigen
| 2*) |
2 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe f) |
- a)
-
branchenspezifische Software einsetzen
- b)
-
Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
- c)
-
Informationen zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen des Arbeitsauftrages beschaffen, beurteilen und umsetzen
- d)
-
Fotodokumentationen erstellen
| 2*) |
3 | Einrichten von Baustellen, Bedienen und in Stand halten von Geräten, Maschinen und Anlagen
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe g) |
- a)
-
Anlagen und Geräte zur Klimatisierung und technischen Belüftung einrichten, bedienen und warten
- b)
-
Abplanungen und Einhausungen zum Schutz gegen Witterungseinflüsse und zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Umwelt durch Immissionen, Emissionen und Beschädigungen auswählen, auf-, um- und abbauen
- c)
-
Arbeitssicherheit und Einsatzmöglichkeiten von Gerüsten und Arbeitsplattformen beurteilen, insbesondere Fahr-, Trag-, Hänge- und Auslegergerüste
- d)
-
Strahlanlagen einrichten, bedienen und warten
- e)
-
Förder- und Transporteinrichtungen montieren, bedienen und in Stand halten
| 8 |
4 | In Stand halten und in Stand setzen von Bauwerken und Anlagen
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe h) |
- a)
-
Bauwerksabdichtungen durchführen, insbesondere mit bituminösen, zement- und kunststoffgebundenen Abdichtungsmitteln, Dichtungsbahnen und Dichtstoffen
- b)
-
Verfahren zur Trockenlegung von Bauwerken und Bauteilen durchführen
- c)
-
Verfahren zur Austrocknung von Bauwerken und Bauteilen durchführen
- d)
-
Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen in Stand halten und sanieren sowie Glasversiegelung durchführen
- e)
-
Spezialbeschichtungen ausführen, insbesondere zum Schutz gegen Durchfeuchtung, chemische Beanspruchung und aggressive Medien
- f)
-
Beschichtungstechniken für den vorbeugenden Brandschutz ausführen
| 8 |
5 | Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe i) |
- a)
-
Schadensdiagnose durchführen, Korrosionsart und -grad bestimmen
- b)
-
Korrosionsschutzverfahren entsprechend der Beanspruchung von Objekten und Anlagen auswählen, Entrostungsverfahren festlegen
- c)
-
Oberflächen für Korrosionsschutzmaßnahmen vorbereiten, insbesondere durch Strahlverfahren
- d)
-
Beschichtungen entsprechend der Korrosivitätskategorien aufbringen
- e)
-
metallische Überzüge herstellen, insbesondere Metallspritzen und Duplexverfahren
- f)
-
Metallverbindungstechniken anwenden, insbesondere Kleben
- g)
-
Behälter und Objekte auskleiden
- h)
-
Rohre und Rohrleitungen umhüllen
| 12 |
6 | Durchführen von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bauwerken und Bauteilen aus Beton
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe k) |
- a)
-
Schadensdiagnose durchführen, Schadensumfang und -art unter Beachtung statischer Auswirkungen berücksichtigen
- b)
-
Schutz- und Instandsetzungsverfahren entsprechend der Beanspruchung der Betonbauwerke und -bauteile auswählen
- c)
-
Verfahren für die Vorbereitung von Betonuntergründen auswählen und anwenden
- d)
-
Korrosionsschutzmaßnahmen an frei liegenden Bewehrungsstählen durchführen
- e)
-
Betonoberflächen mit Betonspachtelmassen in Stand setzen, insbesondere Fehl- und Ausbruchstellen ausspachteln und ausgießen sowie Flächen reprofilieren
- f)
-
Imprägnierungen, Beschichtungen sowie Versiegelungen als Betonoberflächenschutz aufbringen
- g)
-
Kunstharzbeläge und -estriche auf Betonoberflächen aufbringen
- h)
-
Risse an Betonbauwerken und -bauteilen sanieren, insbesondere durch Injektionen und Armierungen
| 12 |
7 | Herstellen von Kommunikationsmitteln für Sicherheits- und Leitfunktionen
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe l) |
- a)
-
Sicherheitskonzepte erstellen und umsetzen
- b)
-
Sicherheitskennzeichnungen herstellen
- c)
-
Straßenmarkierungen ausführen
| 4 |
8 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
(§ 6 Nr. 3 Buchstabe m) |
- a)
-
Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
- b)
-
Witterungs- und klimatische Messungen objektbezogen dokumentieren und bewerten
- c)
-
Kontrollflächen anlegen
- d)
-
Rückstellmuster anfertigen
- e)
-
betriebliches Qualitätsmanagement anwenden
| 4*) |
- *)
-
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
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