(1) Im Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 
        
            - 1.
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                Instrumente des Rechnungswesens für die Lösung von Aufgaben der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle anzuwenden und Ergebnisse zu bewerten, 
- 2.
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                Kundenbeziehungen zu gestalten und den Vertrieb von Dienstleistungen zu unterstützen und 
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                die Entwicklung von Marketingkonzepten zu unterstützen und Marketingmaßnahmen umzusetzen. 
(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
    (3) Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.