(LuftSpZustV)
Verordnung über die Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Luftsportwesen

Ausfertigungsdatum: 17.10.1994


§ 2 LuftSpZustV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.