3. DVLuftGerPV (LuftGerPV1998DV 3)
Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Anerkennung von Prüfstellen zur Musterprüfung von Luftsportgerät)

Ausfertigungsdatum: 27.11.2001


§ 7 LuftGerPV1998DV 3 Außerbetriebliche Stellen

Zur Durchführung von Musterprüfungen kann sich die Prüfstelle durch schriftliche Vereinbarungen geeigneter Dritter bedienen.