3. DVLuftGerPV (LuftGerPV1998DV 3)
Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (Anerkennung von Prüfstellen zur Musterprüfung von Luftsportgerät)

Ausfertigungsdatum: 27.11.2001


§ 5 LuftGerPV1998DV 3 Technische Voraussetzungen

Der Antragsteller muss über eigene Räumlichkeiten und Versuchseinrichtungen verfügen, die zur Durchführung der zum Nachweis der Lufttüchtigkeit notwendigen Versuche und Messungen geeignet sind.