(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
    
        (2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete 
        
            - 1.
- 
                Staatsrecht, 
- 2.
- 
                Verwaltungsrecht, 
- 3.
- 
                Betriebswirtschaftslehre, 
- 4.
- 
                Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht, 
- 5.
- 
                Besoldungsrecht, 
- 6.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht, 
- 7.
- 
                Haushalts- und Kassenwesen, 
- 8.
- 
                Reise- und Umzugskostenrecht, 
- 9.
- 
                Wehrersatzwesen, 
- 10.
- 
                Verpflegung, 
- 11.
- 
                Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen, 
- 12.
- 
                Organisation. 
        (3) Die Lehrgebiete 
        
            - 1.
- 
                Bürgerliches Recht, 
- 2.
- 
                Beschaffungswesen und 
- 3.
- 
                Einsatzaufgaben 
        werden vertiefend behandelt.
    
    
        (4) In den Lehrgebieten 
        
            - 1.
- 
                Volkswirtschaftlehre, 
- 2.
- 
                Versorgungsrecht, 
- 3.
- 
                Psychologie und 
- 4.
- 
                Soziologie 
        beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.