(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
- 1.
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Staatsrecht,
- 2.
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Verwaltungsrecht,
- 3.
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Betriebswirtschaftslehre,
- 4.
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Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
- 5.
-
Besoldungsrecht,
- 6.
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Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
- 7.
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Haushalts- und Kassenwesen,
- 8.
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Reise- und Umzugskostenrecht,
- 9.
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Wehrersatzwesen,
- 10.
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Verpflegung,
- 11.
-
Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
- 12.
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Organisation.
(3) Die Lehrgebiete
- 1.
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Bürgerliches Recht,
- 2.
-
Beschaffungswesen und
- 3.
-
Einsatzaufgaben
werden vertiefend behandelt.
(4) In den Lehrgebieten
- 1.
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Volkswirtschaftlehre,
- 2.
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Versorgungsrecht,
- 3.
-
Psychologie und
- 4.
-
Soziologie
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.