(LAP-mDBNDV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Bundesnachrichtendienst

Ausfertigungsdatum: 22.06.2004


§ 14 LAP-mDBNDV Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt:

1. Einführungslehrgang 1 Monat,
2. Praktikum I 4 Monate,
3. Zwischenlehrgang I 2 Monate,
4. Zwischenlehrgang II 1 Monat,
5. Praktikum II 12 Monate,
6. Abschlusslehrgang 4 Monate.

(2) Während der Praktika finden die in § 24 aufgeführten praxisbezogenen Lehrveranstaltungen statt.

(3) Der Zwischenlehrgang I schließt mit der Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahnprüfung ist.

(4) Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung.