(LAP-htVerwDV)
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

Ausfertigungsdatum: 20.08.2004


§ 49 LAP-htVerwDV Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich wie folgt in eine praktische Ausbildung und Lehrgänge, die aufeinander abgestimmt werden:

AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte

I 1

14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt mit Außenbezirken ohne Bauhof
-
Gliederung, Funktionen und Anlagen des Wasserstraßennetzes, Rechtsgrundlagen, Aufgaben und Organisation der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen
-
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Unterbehörde, Personal- und Sozialrecht, Personalführung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen
-
Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen, besonders im bautechnischen Bereich
-
Bauart, Funktion, Einsatz, Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens

I 2

14 oder 11, soweit von Abschnitt III 2 Gebrauch gemacht wird

Fachstelle der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für Maschinenwesen
-
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb
-
Bauart, Funktion und Einsatzmöglichkeiten der Objekte des Maschinenwesens
-
Planung und Durchführung von Bau- und Beschaffungsmaßnahmen; Verfahren, Techniken, Vorschriften bei Betrieb und Unterhaltung der Objekte des Maschinenwesens
-
Praxis des Personaleinsatzes und der Personalführung
-
Kommunikationstechniken, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung

I 3

5

Gewerbeaufsichtsbehörde, Arbeitssicherheitsstelle
-
Aufgaben, Organisation, Arbeitsweise
-
Umweltschutz, Gewerbeaufsicht
-
Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz

II 1

12

Werkstätten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (mindestens 10 Wochen), Unternehmen der Schiffbau-, Maschinenbau- und Elektroindustrie
-
Aufgaben, Organisation und Geschäftsbetrieb eines Instandsetzungs- oder Fertigungsbetriebes
-
Betriebswirtschaft, Rationalisierung, Organisationsgrundsätze
-
Belegungsplanung, Arbeitsvorbereitung, Erfassung und Auswertung der Betriebsergebnisse
-
Material- und Lagerwirtschaft; Personalführung; Unfallverhütung

II 2

12

Bundesanstalt für Wasserbau, Abteilung Maschinenwesen (mindestens 8 Wochen), die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt oder Bundesanzeiger bekanntgemachte Stelle
-
Aufgaben, Organisation einer Stabsstelle bei Planung und Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen
-
Planungstechniken, Rationalisierung, Systemtechnik, Informationssysteme, Entwicklung, Konstruktion, technische Gestaltung, Bauüberwachung, Aufsichtsbehörde

III 1  

14




1

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt,



Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
-
Aufgaben, Organisation, Geschäftsbetrieb und Bürotechnik einer Mittelbehörde und obersten Bundesbehörde
-
Staats- und Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht; Privatrecht; Wasserstraßenrecht; Umweltschutzrecht; Schifffahrtsrecht
-
Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Aufgaben des Bundesrechnungshofes
-
Personalplanung, Dienstpostenbemessung und -bewertung
-
Rationalisierungsmethoden, Organisationsgrundsätze, Betriebswirtschaft, Leitungskonzeptionen, Lenkung der Planung
-
Durchführung und Kontrolle im Aufgabenbereich Maschinenwesen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
-
Prüfungsvorbereitung

III 2 wahlweise

6

Ausländische fachnahe Verwaltung (Mitgliedstaat der Europäischen Union, Europäische Union)
-
Aufgaben, Status und Organisation der Institution
-
Kompetenzen, Arbeitsweise
 6 Häusliche Prüfungsarbeit
 14 Lehrgänge
 ca. 12 Erholungsurlaub
 10424 Monate 
 
Ausbildungsplan
Fachrichtung: Maschinen- und Elektrotechnik
Fachgebiet: Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
AusbildungsabschnittAusbildungsdauer (Wochen)AusbildungsstellenAusbildungsinhalte
I42Untere Staatliche bzw. Kommunale Baudienststellen mit maschinen- und elektrotechnischer Abteilung
-
Allgemeine Angelegenheiten: Aufgaben der Bauverwaltungen, Organisation, Geschäftsbetrieb, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Personalwesen
-
Technische Angelegenheiten: Praktische Mitwirkung bei Planung, Entwurf, Bau, Instandhaltung/Bauunterhalt von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen einschließlich kommunikationstechnischer Anlagen, Betriebsführung, Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und nach der Vergabeverordnung, Abnahme, Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen und Ingenieurverträgen, Gewährleistungen, Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Einsatz und Anwendung der Datenverarbeitung
II8Private, staatliche bzw. kommunale Institutionen mit umfangreichen technischen Anlagen z. B. Deutsche Telekom AG, Kliniken, Universitäten, Deutsche Bahn AG
-
Grundsätze bei Planung, Entwurf, Bau und Instandhaltung von maschinen-, elektro- und kommunikationstechnischen Anlagen
-
Betrieb und Betriebsführung, Betriebswirtschaft, Unfallverhütung, Energielieferverträge, Tarifwesen, Instandhaltungs- bzw. Inspektions- und Wartungsverträge
4Versorgungsunternehmen für Strom, Gas, Wasser oder Fernwärme
-
Betrieb von Versorgungs- einschließlich Verteilungsanlagen
-
Energielieferverträge
III3Umweltbehörde, Gewerbeaufsicht
-
Erstellung von Genehmigungsbescheiden
-
Arbeitsschutz, Immissionsschutz
3Technische Überwachung (z. B. Technischer Überwachungsverein)
-
Einführung in die Abnahme und Inspektion überwachungspflichtiger Anlagen
-
einschlägige gesetzliche Bestimmungen
7Oberfinanzdirektion oder Regierungspräsident/ Bezirksregierung als technische Aufsichtsbehörde
-
Recht, Verwaltung, Haushalt, Beamtenrecht, Recht der Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst
-
Verfassungsrecht
-
Bauwirtschaft, Vertragsrecht, Verdingungswesen, Preisprüfung und Begutachtung von Entwürfen maschinen- und elektrotechnischer Anlagen
2Betrieb und Energieverbrauch überwachende Dienststellen
-
Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft, energiewirtschaftliche Überwachung der Liegenschaften, Datenerfassung und -verarbeitung, Energiekennzahlen
6Mittlere oder oberste Landesbehörde als Genehmigungsbehörde
-
Baurecht: Baugenehmigungs- und Zustimmungsverfahren, Bauaufsicht
-
Gewerbeaufsicht, technischer Arbeitsschutz und Arbeitsrecht
-
Energieaufsicht, Wasserwirtschaft, Finanzplanung
 6 Häusliche Prüfungsarbeit
 11 Lehrgänge
 ca. 12 Erholungsurlaub
 10424 Monate