Lagerstättengesetz (LagerstGDV)
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten

Ausfertigungsdatum: 14.12.1934


Art 7 LagerstGDV (zu den §§ 9 und 10)

Für die Beamten und Angestellten der ... geologischen Anstalten folgt die Geheimhaltungspflicht, die auch ihnen mit Rücksicht auf die in den §§ 2 bis 6 begründete weitgehende Anzeige- und Auskunftspflicht nochmals ausdrücklich auferlegt ist, schon aus der Verpflichtung zur Wahrung des Dienstgeheimnisses. Die Frage, ob im Einzelfalle eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht vorliegt, unterliegt daher bei diesen Beamten und Angestellten zunächst der Entscheidung der vorgesetzten Dienstbehörde.