Lastenausgleichsarchiv-Verordnung (LAArchV)
Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs

Ausfertigungsdatum: 19.02.1988


§ 8 LAArchV

Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts auch im Land Berlin.