Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen:
- 1.
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Mieterdarlehen,
- 2.
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Altsparergesetz,
- 3.
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Soforthilfegesetz,
- 4.
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Wohnraumhilfe,
- 5.
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Währungsausgleichsgesetz,
- 6.
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Ausbildungshilfe,
- 7.
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Beschwerdeausschüsse,
- 8.
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Arbeitsplatzdarlehen,
- 9.
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Heimförderung,
- 10.
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Hausratentschädigung,
- 11.
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Aufbaudarlehen Gewerbe,
- 12.
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Aufbaudarlehen Wohnungsbau,
- 13.
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Aufbaudarlehen Landwirtschaft,
- 14.
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Kriegsschadenrente,
- 15.
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Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt),
- 16.
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Hauptentschädigung,
- 17.
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Mehrfachleistungen,
- 18.
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Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz,
- 19.
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Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA),
- 20.
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Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt).
Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des
begünstigten Personenkreises darzustellen.