Lastenausgleichsarchiv-Verordnung (LAArchV)
Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs

Ausfertigungsdatum: 19.02.1988


§ 5 LAArchV

Aus den nachstehend aufgeführten Bereichen des Lastenausgleichs, insbesondere der Gewährung von Ausgleichsleistungen, übernimmt das Lastenausgleichsarchiv ausgewählte Unterlagen:

1.
Mieterdarlehen,
2.
Altsparergesetz,
3.
Soforthilfegesetz,
4.
Wohnraumhilfe,
5.
Währungsausgleichsgesetz,
6.
Ausbildungshilfe,
7.
Beschwerdeausschüsse,
8.
Arbeitsplatzdarlehen,
9.
Heimförderung,
10.
Hausratentschädigung,
11.
Aufbaudarlehen Gewerbe,
12.
Aufbaudarlehen Wohnungsbau,
13.
Aufbaudarlehen Landwirtschaft,
14.
Kriegsschadenrente,
15.
Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz (soweit nicht von § 3 erfaßt),
16.
Hauptentschädigung,
17.
Mehrfachleistungen,
18.
Härtefonds-Flüchtlingshilfegesetz,
19.
Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds (VIA),
20.
Reparationsschädengesetz (soweit nicht von § 3 Abs. 1 erfaßt).
Dabei ist neben der Arbeitsweise der Ausgleichsverwaltung insbesondere die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung des begünstigten Personenkreises darzustellen.