(LA-EG-Saar)
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Ausfertigungsdatum: 30.07.1960


§ 11 LA-EG-Saar Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung

Die Ermächtigung in § 249 Abs. 5 Nr. 1 des Lastenausgleichsgesetzes gilt auch für die Bestimmungen über die Berechnung des im Saarland belegenen Vermögens.