Ausfertigungsdatum: 18.04.2016
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 792)
A. Tatsächlicher Grundkopfschaden eines Beobachtungsjahres
Tatsächlicher Grundkopfschaden:
Dabei wird über alle Alter x der Beobachtungseinheit summiert. Die Wirkungen von Wartezeit und Selektion sind ausreichend zu berücksichtigen.
B. Verfahren zur Berechnung der erforderlichen Versicherungsleistungen
Extrapolierter Grundkopfschaden:
Erforderliche Versicherungsleistungen:
mit Lx und kx gemäß Abschnitt A und Summation über alle Alter x.