(KundenbTischlPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk

Ausfertigungsdatum: 06.07.2004


§ 7 KundenbTischlPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.