(KundenbTischlPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kundenberater/Geprüfte Kundenberaterin im Tischlerhandwerk

Ausfertigungsdatum: 06.07.2004


§ 6 KundenbTischlPrV Wiederholung der Prüfung

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.