(KredAufnG)
Gesetz über die Aufnahme eines Kredits durch den Bund im Rahmen der von den Vereinigten Staaten gewährten Wirtschaftshilfe

Ausfertigungsdatum: 23.05.1952


§ 2 KredAufnG

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.