Im Kosmetiker-Gewerbe sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu berücksichtigen:
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auftragsbezogene Kundenanforderungen und -bedarfe ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen,
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Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitäts- und Hygienemanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes und des Umweltschutzes sowie unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen,
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Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren und überwachen,
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Aufträge ausführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Modetrends, Behandlungstechniken, kosmetischen Produkten, berufs- und produktbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen, der Arbeitshygiene, des Einsatzes von Personal und Auszubildenden sowie von Material, Apparaten und Geräten, auch hinsichtlich energieeffizienter Aspekte,
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Konzepte für Behandlungs- und Verkaufsräume sowie für Betriebs- und Lagerausstattung eines Kosmetikinstituts unter Berücksichtigung von hygienischen Bedingungen und Marketingaspekten entwickeln und umsetzen,
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kosmetische Produkte nach Inhaltsstoffen sowie Wirkungsweisen unterscheiden, nach Hauttyp und Hautzustand auswählen und Auswahl begründen, Kontrolle der Produktqualität sicherstellen,
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kosmetische Apparate und Geräte nach Wirkungsweisen unterscheiden, nach Hauttyp und Hautzustand auswählen und Auswahl begründen, dazu Kunden beraten; Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der apparativen Kosmetik berücksichtigen,
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kosmetische Dienstleistungs- und Verkaufsangebote konzipieren, umsetzen, kontrollieren und bewerten, kosmetische Dienstleistungen und Produkte präsentieren,
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Typen und Hauttypen ganzheitlich beurteilen, individuelle Behandlungs- und Pflegekonzepte, insbesondere unter Berücksichtigung von Hautbeschaffenheit und -empfindlichkeit sowie bestehender Hautanomalien und -allergien, erstellen, dabei Grenzen der kosmetischen Behandlung aufzeigen,
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auf den Hautzustand abgestimmte kosmetische Behandlungen, insbesondere Intensiv- und Ausreinigung der Haut sowie pflegende Behandlungsmaßnahmen, durchführen und kontrollieren, Masken und Modellagen anfertigen und auftragen,
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nicht-medizinische Massagen unter Anwendung unterschiedlicher Massagegriffe durchführen,
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Methoden der Depilation und Epilation unter Berücksichtigung von Körperzone, Hautzustand und Haarstruktur auswählen und anwenden,
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dekorative und kreative Gestaltungskonzepte, auch bei optischen Anomalien, insbesondere für Gesicht und Nägel, unter Berücksichtigung der Farb-, Stil- und Typenlehre entwickeln, umsetzen und dokumentieren,
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Möglichkeiten der Gesichts- und Körperkonturierung sowie des Permanent Make-ups, insbesondere zur Gestaltung von Augenbrauen, Lidrändern und Lippen, aufzeigen und durchführen,
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pflegerische Maßnahmen an Händen und Füßen durchführen, dabei Grenzen der kosmetischen Behandlung aufzeigen,
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Konzepte zur Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung von Ernährung, Bewegung und Lebensweise erstellen und hierzu beraten,
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erbrachte Leistungen kontrollieren und dokumentieren sowie Nachkalkulationen durchführen und Auftragsabwicklungen auswerten.