Im Kosmetiker-Gewerbe sind zum Zwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz zu berücksichtigen: 
        
            - 1.
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                auftragsbezogene Kundenanforderungen und -bedarfe ermitteln, Kunden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Verträge schließen, 
- 2.
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                Aufgaben der technischen, kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, des Qualitäts- und Hygienemanagements, des Arbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes und des Umweltschutzes sowie unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, 
- 3.
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                Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren und überwachen, 
- 4.
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                Aufträge ausführen, insbesondere unter Berücksichtigung von Modetrends, Behandlungstechniken, kosmetischen Produkten, berufs- und produktbezogenen rechtlichen Vorschriften und technischen Normen, der Arbeitshygiene, des Einsatzes von Personal und Auszubildenden sowie von Material, Apparaten und Geräten, auch hinsichtlich energieeffizienter Aspekte, 
- 5.
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                Konzepte für Behandlungs- und Verkaufsräume sowie für Betriebs- und Lagerausstattung eines Kosmetikinstituts unter Berücksichtigung von hygienischen Bedingungen und Marketingaspekten entwickeln und umsetzen, 
- 6.
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                kosmetische Produkte nach Inhaltsstoffen sowie Wirkungsweisen unterscheiden, nach Hauttyp und Hautzustand auswählen und Auswahl begründen, Kontrolle der Produktqualität sicherstellen, 
- 7.
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                kosmetische Apparate und Geräte nach Wirkungsweisen unterscheiden, nach Hauttyp und Hautzustand auswählen und Auswahl begründen, dazu Kunden beraten; Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der apparativen Kosmetik berücksichtigen, 
- 8.
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                kosmetische Dienstleistungs- und Verkaufsangebote konzipieren, umsetzen, kontrollieren und bewerten, kosmetische Dienstleistungen und Produkte präsentieren, 
- 9.
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                Typen und Hauttypen ganzheitlich beurteilen, individuelle Behandlungs- und Pflegekonzepte, insbesondere unter Berücksichtigung von Hautbeschaffenheit und -empfindlichkeit sowie bestehender Hautanomalien und -allergien, erstellen, dabei Grenzen der kosmetischen Behandlung aufzeigen, 
- 10.
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                auf den Hautzustand abgestimmte kosmetische Behandlungen, insbesondere Intensiv- und Ausreinigung der Haut sowie pflegende Behandlungsmaßnahmen, durchführen und kontrollieren, Masken und Modellagen anfertigen und auftragen, 
- 11.
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                nicht-medizinische Massagen unter Anwendung unterschiedlicher Massagegriffe durchführen, 
- 12.
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                Methoden der Depilation und Epilation unter Berücksichtigung von Körperzone, Hautzustand und Haarstruktur auswählen und anwenden, 
- 13.
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                dekorative und kreative Gestaltungskonzepte, auch bei optischen Anomalien, insbesondere für Gesicht und Nägel, unter Berücksichtigung der Farb-, Stil- und Typenlehre entwickeln, umsetzen und dokumentieren, 
- 14.
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                Möglichkeiten der Gesichts- und Körperkonturierung sowie des Permanent Make-ups, insbesondere zur Gestaltung von Augenbrauen, Lidrändern und Lippen, aufzeigen und durchführen, 
- 15.
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                pflegerische Maßnahmen an Händen und Füßen durchführen, dabei Grenzen der kosmetischen Behandlung aufzeigen, 
- 16.
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                Konzepte zur Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung von Ernährung, Bewegung und Lebensweise erstellen und hierzu beraten, 
- 17.
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                erbrachte Leistungen kontrollieren und dokumentieren sowie Nachkalkulationen durchführen und Auftragsabwicklungen auswerten.