Kosmetikermeisterverordnung (KosmetikerMstrV)
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Kosmetiker-Gewerbe

Ausfertigungsdatum: 16.01.2015


§ 1 KosmetikerMstrV Gegenstand

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kosmetiker-Gewerbe. Die Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen Prüfungsteilen.