Konsulargesetz (KonsG)
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

Ausfertigungsdatum: 11.09.1974


§ 31 KonsG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt drei Monate nach dem Tag seiner Verkündung in Kraft mit Ausnahme des § 8 und des § 28 Abs. 1 Nr. 3, die am 1. Januar 1975 in Kraft treten.