Konsulargesetz (KonsG)
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

Ausfertigungsdatum: 11.09.1974


§ 25 KonsG Besondere gesetzliche Regelung

Für konsularische Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach besonderer gesetzlicher Regelung erhoben.