Klempner-Ausbildungsverordnung (KlempnerAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Klempner und zur Klempnerin

Ausfertigungsdatum: 21.06.2013


§ 2 KlempnerAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.